Äußerer Blitzschutz

Unwetter nehmen immer mehr zu - dadurch auch Blitzschläge. Jährlich entstehen in Deutschland Schäden in Millionenhöhe. Der äußere Blitzschutz sorgt dafür, dass der Blitzstrom, im Falle eines Einschlages, gefahrlos zur Erde abgeleitet wird. Ein Brandschaden wird damit verhindert. Am meisten gefährdet von direktem Blitzschlag ist stets der höchste Punkt der jeweiligen Umgebung - ob Mensch, Tier, Baum oder Gebäude. Das ist jedoch nur eine "Faustregel". Auch Gebäude, die nahe an Kirchen, Kaminen oder Hochhäusern stehen, können vom direkten Blitzschlag getroffen werden.

Jedes Gebäude kann heute wirkungsvoll mit einer Blitzschutzanlage, bestehend aus äußerem und inneren Blitzschutz (Überspannungsschutz), geschützt werden. Der äußere Blitzschutz sichert wie ein Faraday'scher Käfig das Gebäude gegen Funkenbildung bei der Ableitung der Blitzenergie. In Deutschland ist eine Blitzschutzanlage für Versammlungsstätten, öffentliche Gebäude (u.a. Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten), denkmalgeschützte und explosionsgefährdete Gebäude zwingend erforderlich.

Die Installation von Blitzschutz bei Arbeitsstätten und bei Wohngebäuden, soweit es nicht Hochhäuser sind, ist eine freiwillige Entscheidung des Unternehmers, Bauherren oder Gebäudeeigentümers.

Für Neu- und Umbauten kann bei rechtzeitiger Planung eine Blitzschutzanlage oft zum Bruchteil eines Prozentes des Anlagenwertes realisiert werden – Sicherheit muss nicht teuer sein!

Zum äußeren Blitzschutz gehören:

Fangeinrichtung

Die Fanganlage auf dem Dach verhindert, dass der Blitz unkontrolliert in ein Gebäude einschlägt. Metallene Fangstangen und Leitungen, denen die Blitzenergie nichts ausmacht, lenken und leiten den Blitz von Anfang an. Durch die elektrische Isolation der Blitzschutzanlage von leitenden Teilen der Gebäudekonstruktion und Isolation gegenüber elektrischen Leitungen im Gebäude wird das Eindringen von Blitzteilströmen in Steuer- und Versorgungsleitungen verhindert.

Ableitungen

Die Ableitungen (ggf. am Regenfallrohr verlegt) verbinden die Fangeinrichtung auf dem Dach mit der Erdungsanlage.

Erdungsanlage

Nach den Bestimmungen der DIN 18014 ist eine Erdung für jedes Gebäude zwingend erforderlich. Diese vorhandene Erdungsanlage kann bei vorgesehenen Anschlussfahnen für Blitzschutz oder nach Anpassung bzw. Erweiterung genutzt werden. Die Erdungsanlage (Fundamenterder/Funktionserder oder Ringerder) leitet den Blitzstrom in die Erde ab und macht den Blitz unschädlich.

Die Berücksichtigung von Anschlussfahnen für Blitzschutz bei der Verlegung des Fundamenterder in der Rohbauphase spart Kosten und Arbeitsaufwand (siehe auch unter Punkt ERDUNG). Wir beraten Sie gern.

Kontakt


  • Blitzschutz Kirchner
    Eichäckerstraße 7
    85084 Langenbruck

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